Ärger auch ohne das neue Gesetz

Folgender Artikel findet sich bei Luzi-M:

Am 8.08.2007 und 9.08.2007 fand im Münchener Süden vor einem Abschiebelager eine Kundgebung gegen Abschiebungen nach Nigeria statt. Vor dem Lagerzaun patroullierten Polizeihundeführer mit ihren Kampfhunden. Direkt vor dem Lager parkten diverse Polizei-und Staatsschutzfahrzeuge. Der Kundgebungsgruppe, die aus ca. 10 Leuten bestand, stand auf der anderen Strassenseite einem riesigen Polzeiaufgebot gegenüber.
Am ersten Tag wurde der Kundgebungsteilnehmer R. bereits wikürlich auf Anweisung eines Einsatzleiters festgenommen. Der anwesende Staatsschutz schaltete sich ein und musste (vermutlich auf Weisung des Innenministeriums) aufgrund einer Entscheidung des OLG Celle, dass das Zurufen zu Flüchtlingen nichts zu unterschreiben keine Straftat sei, die Freilassung anordnen.
Am folgenden Tag, dem 9.08. kam es wiederholt zu Repression durch das anwesende Polizeiaufgebot: Kundgebungsteilnehmer wurden bedrängt und in einem Reisebus angekarrte Flüchtlinge wurde gezwungen an Stacheldraht und Kampfhunden vorbei in das Abschiebezentrum zur Botschaftsvorführung zu gehen.
Ende Januar hatte der Versammlungsleiter vom 9.08.2008, R. , einen Strafbefehl über 110 Tagessätze erhalten. Ihm wird vorgeworfen, den behördlichen Auflagenbescheid nicht mitgeführt und die Auflagen nicht verkündet zu haben.
Gegen den Strafbefehl hat R. Einspruch eingelegt. Im ersten Verhandlungstermin am 15.05.2008. kam es zu keinem Ergebnis. Der Zeuge, Polizeihauptkomissar Dietz, kämpfte während seiner Aussage mit enormen „Gedächtnislücken“.
[…]
Der Angeklagte bittet um zahlreiches Erscheinen zum Prozess:
Prozessfortführung:
Dienstag, 3.06.2008, 16:30h
Justizgebäude Nymphenburgerstr. 16, München
Sitzungssaal A224/II
U1 Stiglmaierplatz

Dies ist nur eins von vielen Beispielen, die zeigen, dass es auch mit den absurdesten Vorwürfen immer wieder versucht wird Verfahren gegen Versammlungsleiter_innen zu führen, um diese und andere Menschen einzuschüchtern, damit sich kein Mensch mehr traut eine Versammlung anzumelden.
Ähnliches wurde z.B. auch mit der Demoleitung der Anti-SiKo-Demo 2007 versucht.

Aber auch außerhalb von Bayern werden solche Methoden praktiziert. So läuft aktuell in Karlsruhe ein Prozess gegen den Anmelder einer bundesweiten Demonstration in Karlsruhe im Vorfeld des G8-Gipfels in Heiligendamm. Der Anmelder erhielt einen Strafbefehl über 4800 Euro. Er soll nicht ausreichend für die Durchsetzung der Auflagen gesorgt haben.

Auf der Seite der Kampagne 19. Mai heißt es dazu:

Die Anklage treibt die Deformierung des Demonstrationsrechts auf die Spitze. Bei einer Verurteilung wäre jede Demoanmeldung ein unkalkulierbares Risiko!
Wir wehren uns gegen die zunehmende Praxis der Behörden, Demonstrationen bereits im Vorfeld mit schikanösen Auflagen zu belegen und durch das Auftreten von Polizeihunderschaften zu kriminalisieren.
Für selbstbestimmte Protestformen!
Gegen die Anklage!
Für das Demonstrationsrecht!

Gestern war der erste Prozesstag. Dazu schreibt die Kampagne:

Das Interesse war groß: Bereits um 9 Uhr versammelten sich ca. 40 UnterstützerInnen des Angeklagten bei einer Kundgebung vor dem Amtsgericht. Schon zu Prozessbeginn gegen 9.30 Uhr war der Saal III des Amtsgerichts überfüllt und zusätzliche Stühle mussten besorgt werden.
Um die Anklage zu stützen (im Widerspruch zur damaligen Presseerklärung der Polizei und der Einschätzung ihres Einsatzleiters), zeichneten die Polizei-Zeugen das Bild einer gewalttätigen Versammlung. Zusätzlich zur Demonstration im vergangenen Jahr versuchen Teile der Polizei nun offenbar auch noch den laufenden Prozess zu eskalieren.
Die als Zeugen geladenen DemonstrationsteilnehmerInnen vermittelten dem Richter jedoch ein anderes Bild der Versammlung von vor einem Jahr. Sie bestätigten die Schilderungen des Angeklagten, er habe sich für die Einhaltung der Demo-Auflagen eingesetzt. In der Folge deutete Richter Neuberth an, dass eine mögliche Strafe weit unterhalb der von der Staatsanwaltschaft geforderten 160 Tagessätzen liegen wird.
In Anbetracht der präventiv-repressiven Signalwirkung, die eine Verurteilung auf künftige VersammlungsleiterInnen hätte, kann dem Grundrecht auf Versammlungsfreiheit nur ein Freispruch gerecht werden.
Nächster Verhandlungstag und Urteilsverkündung
am 19.6.2008, 13 Uhr
Saal IV im Amtsgericht Karlsruhe

Zu dem Prozess gibt es auch ein Interview mit dem Angeklagten in der Jungen Welt.

Gerade die beiden letzten Beispiele wie auch der Entwurf für das neue Bayrische Versammlungsgesetz zeigen deutliche Tendenzen auf. Versammlungsanmelder_innen und Leiter_innen sollen für das Verhalten der Menschen, die an „ihrer“ Versammlung teilnehmen, verantwortlich und haftbar gemacht werden. So werden sie entweder zu „Hilfspolizist_innen“ oder melden erst gar keine Versammlung mehr an.
An dieser Stelle kann nur immer wiederholt werden: Angesicht solcher Repression müssen wir uns unsere Versammlungsfreiheit einfach nehmen!


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